Information zur Unter- bringung von Flüchtlingen

Stand 01.09.2015

Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Märkische Heide,

die Anzahl der Asylsuchenden und Flüchtlinge ist in diesem Jahr als Folge der vielen Krisenherde und Bürgerkriege in der Welt dramatisch angestiegen. Dementsprechende Berichte begegnen Ihnen täglich in Presse, Funk und Fernsehen.

Die humanitäre Verantwortung Personen aufzunehmen, welche vor politische Gewalt, Hunger und Verfolgung fliehen steht der Herausforderung gegenüber das multikulturelle Miteinander zu organisieren. Gerade das soziale Umfeld entscheidet darüber, wie sehr sich Flüchtlinge willkommen heißen. Die Gestaltung einer guten Willkommenskultur ist für eine Integration der Flüchtlinge unabdingbar. Dieser gesellschaftlichen Aufgabe wird sich auch die Gemeinde Märkische Heide mit ihren Bürgern stellen, dies belegen auch die vielen Anfragen privater Personen aus den anderen Ortsteilen der Gemeinde, die sich ebenfalls dieser Aufgaben stellen wollen.

Ich möchte Sie mit diesem Artikel über die aktuelle Entwicklung innerhalb der Gemeinde Märkische Heide zu dieser Problematik informieren.

Auf diesen starken Anstieg der Flüchtlinge waren das Land Brandenburg und die Kommunen in diesem Jahr nicht ausreichend vorbereitet. Die Aufnahme und vorläufige Unterbringung ist nach dem Landesaufnahmegesetz eine Pflichtaufgabe der Landkreise und der kreisfreien Städte. Für die Verteilung der Asylsuchenden auf die Kommunen ist die Zentrale Ausländerbehörde verantwortlich.

Die aktuellen Zahlen und Informationen für den Landkreis Dahme-Spreewald (LDS) zu Asylsuchende können Sie unter der Internetadresse des Landkreises www.dahme-spreewald.de finden. Derzeit rechnet der LDS mit 1.600 Flüchtlinge in diesem Jahr, welche unterzubringen sind.

Die Kommunen des LDS wurden im Frühjahr 2015 vom Landrat Herrn Loge aufgefordert kommunale Objekte zur Unterbringung von Flüchtlinge zu melden, um der gesetzlichen Auflage gemäß § 1 Abs.1 Satz 2 Landesaufnahmegesetz (LAufnG) nachzukommen. Dort heißt es, dass die Ämter und amtsfreien Gemeinden als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung die Bereitstellung der für die vorläufige Unterbringung der Personen nach Absatz 2 des LAufnG notwendigen Liegen-schaften übertragen wird.

Nach Meldung des freien kommunalen Wohnungsstandes und anderer kommunalen Objekten durch die Gemeindeverwaltung kam es zu einer baulichen Überprüfung durch den LDS. Im Juni 2015 kam es einer Anfrage des LDS an die Gemeinde zur Nutzung der ehemaligen Gesamtschule in Groß Leuthen für die Unterbringung von Flüchtlingen ab dem Jahr 2016. Diese Anfrage wurde an die Gemeindevertretung und den Ortsbeirat von Groß Leuthen weitergeleitet.

In der Ortsbeiratssitzung Groß Leuthen am 17.07.2015 habe ich die aktuelle Anfrage des LDS mit den anwesenden Einwohner ausführlich diskutiert.

Nach Gespräche mit der Gemeindevertretung wurde eine Informationsveranstaltung nur für die Einwohner aus dem Ortsteil Groß Leuthen am 19.08.2015 organisiert, um die bestehenden Fragen und Hinweise aus dem Ortsteil Groß Leuthen in die Entscheidungsfindung der Gemeindevertretung einfließen zu lassen.

In der Gemeindevertretersitzung am 24.08.2015 wurde festgelegt, dass in der öffentlichen Sondersitzung am 21.09.2015 eine Entscheidung zur Unterbringung von Flüchtlingen in der ehemaligen Gesamtschule Groß Leuthen getroffen werden soll.

Ich hoffe Ihnen einen informativen Überblick über den derzeitigen Verfahrensstand in der Gemeinde zum o.g. Thema gegeben zu haben und werde Sie auch über die weitere Verfahrensweise in der Gemeinde zeitnah informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Annett Lehmann
Bürgermeisterin


Schlossstraße 13 a
15913 - Gemeinde Märkische Heide OT Groß Leuthen
E-Mail: 1
Telefon: 035471 851-13
Fax: 035471 851-17