LDS Wasserentnahmen aufgehoben

Pressemitteilung
2021 / 0145

26.07.2021

Einschränkung von Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern im Landkreis Dahme- Spreewald aufgehoben
Allgemeinverfügung zur Einschränkung der Wasserentnahme zum Eigentümer- und Anliegergebrauch durch LDS aufgehoben

Die Allgemeinverfügung des Amtsblattes vom 21.06.2021, Nr. 24, zur Einschränkung von wasserrechtlich erlaubten Entnahmen aus Oberflächengewässern wurde durch den Landrat des Landkreises Dahme-Spreewald widerrufen. Die Ausübung des Eigentümer- und Anliegergebrauchs sowie von wasserrechtlich erlaubten Entnahmen aus Oberflächengewässern ist wieder uneingeschränkt zulässig.

Aktuell sieht die untere Wasserbehörde keinen bestehenden Grund mehr, die Oberflächenwasserentnahme durch Anlieger und Eigentümer weiterhin einzuschränken.

Weitere Informationen zur Aufhebung
Amtsblatt vom 26.07.2021, Nr. 29

Wie es zur Allgemeinverfügung kam
Die Wärme und Trockenheit der vergangenen Jahre hatte in den Fließgewässern der Spree und dem Oberlauf der Dahme zu sehr niedrigen Durchflüssen geführt. Mit diesen Entwicklungen waren und sind negative Auswirkungen nicht nur auf den Wasserhaushalt, sondern auch auf den ökologischen Zustand der Region verbunden. Die Konsequenz, die der Landkreis Dahme-Spreewald aus dem Wassermangel zog, war eine Allgemeinverfügung der unteren Wasserbehörde zur Beschränkung der Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern.


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