Neue Regelung für Passbilder ab Mai 2025
Ab Mai 2025 dürfen Lichtbilder für Personaldokumente nur noch digital vor Ort erstellt oder von Fotografen über eine sichere Verbindung direkt an die Behörden übermittelt werden.
Dafür ist derzeit eine bundesweit einheitliche Gebühr in Höhe von sechs Euro pro Dokument festgeschrieben, die bei der Antragsbearbeitung in Rechnung gestellt wird. Die Pflicht, Lichtbilder vor Ort digital zu erstellen oder von Fotografinnen und Fotografen gesichert übermitteln zu lassen, tritt am 1. Mai 2025 in Kraft.
Bilder in ausgedruckter Form können nicht mehr verwendet werden!
Sollten Sie Lichtbilder beim Fotografen machen lassen, muss vom Fotostudio das Lichtbild in eine gesicherte Cloud hochgeladen werden. Sie erhalten dann den Ausdruck eines Data-Matrix-Codes mit Hilfe dessen die Behörde Ihr Lichtbild in der Cloud abrufen kann.
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