Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern im Spreewald eingeschränkt
Wasserbehörde beschneidet ab sofort Wasserentnahmen per Allgemeinverfügung
Der natürliche Wasserhaushalt leidet noch immer unter den Folgen des Wassermangels der Vorjahre und die sich fortsetzende prognostizierte Witterung verschärft die wasserwirtschaftliche Situation zunehmend. Die aktuelle warme und trockene Wetterlage hat in den Fließgewässern insbesondere des Einzugsgebietes der Spree und dem Oberlauf der Dahme erneut zu sehr geringen Durchflüssen geführt. Auch die Böden in der Lausitz sind von außergewöhnlicher Trockenheit betroffen. Die Winterniederschläge reichten nicht aus, um den Wasserhaushalt für die Sommermonate zu stabilisieren.
Zur Abflussstützung der Spree werden seit Mitte Mai Stützungsmengen Wasser aus den sächsischen Talsperren abgerufen. Zusätzlich wird der in der Talsperre Spremberg zur Niedrigwasseraufhöhung zur Verfügung stehende Betriebsraum genutzt. Trotz der begonnenen Stützung der Spree sank der Abfluss am Pegel am Leibsch. Aufgrund der Wetterprognosen und dem Aufblühen der Vegetation im Juni ist nicht von einer Entspannung des Abflussgeschehens am Pegel Leibsch auszugehen.
In diesem Zusammenhang hat das Landesamt für Umwelt im Rahmen seines Bewirtschaftungsermessens begonnen, u. a. Ableitungen aus der Spree zu drosseln. In den meisten Wasserläufen und Seen im Spreesystem und insbesondere im Spreewald wird das Wasser über Wehr- und Stauanlagen zurückgestaut. Somit ist die Niedrigwassersituation nicht in jedem Fall augenscheinlich wahrzunehmen, die Durchflüsse durch die Wasserläufe und Seen vermindern sich derzeit jedoch weiter. Mit dieser Situation sind negative Auswirkungen insbesondere auf den Wasserhaushalt und auf den ökologischen Zustand verbunden. Die Oberflächengewässer müssen daher vor jeder vermeidbaren weiteren Beeinträchtigung geschützt werden.
Durch eine Allgemeinverfügung des Landkreises Dahme-Spreewald als untere Wasserbehörde wird eine befristete Einschränkung des Eigentümer- und Anliegergebrauchs und von wasserrechtlich erlaubten Entnahmen aus Oberflächengewässern verfügt. Danach ist die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern mittels Pumpvorrichtung in der Zeit von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr untersagt.
Diese Untersagung erstreckt sich auf die Gemeinde Märkische Heide, das Amt Unterspreewald, das Amt Lieberose/Oberspreewald, die Stadt Lübben, die Stadt Luckau und die Gemeinde Heideblick.
Die Allgemeinverfügung wird in der Tagespresse und im Amtsblatt (23 - 2022) des Landkreises Dahme-Spreewald veröffentlicht. Diese Verfügung wurde in ähnlicher Form in den Landkreisen Oberspreewald Lausitz, Spree-Neiße und der Stadt Cottbus erlassen.
PRESSEINFORMATION 2022-06-17
Pressestelle - Kathrin Veh
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