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Das Ordnungsamt der Gemeinde Märkische Heide, möchte die Bürger informieren, dass die vierte Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz am 05.03.2024 in Kraft getreten ist.
Somit wurden folgende neue Gebühren festgelegt:
- Entscheidung über die Zulassung von Ausnahmen vom Verbot des Verbrennens im Freien (§7 Abs.2 LImschG) : 70 - 270 €
- Entscheidung über Ausnahmen vom Verbot von Betätigungen, welche die Nachtruhe zu stören geeignet sind (§10 Abs.2 Einzelverfügung und Abs.3 LImschG) : 140 - 1.700 €
- Entscheidung über Ausnahmen vom Verbot der Benutzung von Tongeräten (§11 Abs.4 LImschG): 70 - 530 €
- Entscheidung über die Erlaubnisse im Zusammenhang mit dem Abbrennen von Feuerwerken oder Feuerwerkskörpern, sowie Ausnahmen bezüglich der Dauer eines Feuerwerks (§12 LImschG) : 100 - 530 €
Die Gemeinde ist verpflichtet bei allen Anträgen die gesetzlich geregelten Gebühren zu erheben.
Sollten Sie ein Feuerwerk nach 22:00 Uhr durchführen, kommt zusätzlich noch die Gebühr der Ausnahmegenehmigung nach §10 LImschG dazu.
Auch möchten wir darauf hinweisen, dass das Abbrennen eines Lagerfeuers, sowie eines Feuerwerks, ab einer Waldbrandgefahrenstufe 4, trotz einer Ausnahmegenehmigung nicht gestattet ist.
Die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe finden Sie auf der Seite des Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK).
Die vierte Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz ist unter folgendem Link.
Die Anträge finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Märkische Heide.