- Mitteilung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Dürrenhofe/Krugau -

Informationen zur Verfassungswidrigkeit der Altanschließerbeiträge

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 12.11.2015 zur Verfassungswidrigkeit der rückwirkenden Erhebung der sogenannten Altanschließerbeiträge

Nach o. g. Entscheidung des BVerfG befindet sich der Trink- und Abwasserzweckverband Dürrenhofe/Krugau, ebenso wie viele andere Verbände im Land Brandenburg in einer unklaren rechtlichen Situation hinsichtlich der Beitragserhebung von Anschlussbeiträgen im Trinkwasserbereich.

Das OVG Berlin-Brandenburg ist nun in der Pflicht, die durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes betroffenen Verfahren nochmals zu prüfen. Mit einer Stellungnahme der Instanz wird jedoch nach momentanem Kenntnisstand frühestens Mitte Februar gerechnet.

Unabhängig davon, sieht die Landesregierung des Landes Brandenburg vor, im Rahmen eines Gutachtens die zahlreichen Auswirkungen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht darzustellen und mögliche Lösungswege zu entwickeln.

Wir bitten unsere Kunden deshalb von diesbezüglichen Rückfragen abzusehen. Sobald die Rechtslage endgültig geklärt ist, und die weitere Vorgehensweise innerhalb des Verbandes abgestimmt wurde, wird dies öffentlich bekanntgegeben.


gez. Annett Lehmann
Verbandsvorsteherin


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