Infos des Trink- u. Abwasserzweckverbandes Dürrenhofe/Krugau
Märkische Heide im April 2016
Information des Trink- und Abwasserzweckverbandes Dürrenhofe/Krugau
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 12.11.2015 zur Verfassungswidrigkeit der rückwirkenden Erhebung der sogenannten AltanschließerbeiträgeIn den letzten Wochen erreichen uns täglich Anträge und telefonische Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern, die mit Hinweis auf den o. g. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts eine Erstattung ihrer Anschlussbeiträge fordern. Dazu möchte ich folgende Informationen geben:
Die Rechtslage ist entgegen anderslautender Pressemitteilungen keineswegs abschließend geklärt. Der Trink- und Abwasserzweckverband Dürrenhofe/Krugau erwartet nun eine richterliche Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Cottbus.In einem Rundschreiben hat das Ministerium des Inneren und für Kommunales (MIK) die Verbände ausdrücklich vor übereilten Schritten gewarnt. Der Minister des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg, Karl-Heinz Schröter, hat für den Monat April 2016 die Erstellung eines Rechtsgutachtens angekündigt.Bitte haben Sie Verständnis, dass die zahlreich eingegangenen Schreiben aufgrund der ungeklärten Rechtssituation nicht sofort beantwortet werden können. Die Eingangsbestätigungen Ihrer Anträge werden systematisch in den nächsten Wochen abgearbeitet.
Weitere Informationen und Aktualisierungen entnehmen Sie bitte auch regelmäßig unserer Internetseite unter: www.maerkische-heide.de – Verwaltung – TAZ Trink- und Abwasser – Aktuelles.
gez. Annett Lehmann
Verbandsvorsteherin
Schlossstraße 13 a
15913 - Gemeinde Märkische Heide OT Groß Leuthen
E-Mail: 1
Telefon: 035471 851-13
Fax: 035471 851-17