1. Mai 1328

In der Urkunde vom 1. Mai 1328 verkauft der Abt Dietrich von Dobrilugk (später Doberlug) als Herr von Lübben, dem Gunter von Langen als Besitzer von Pretschen verschiedene Rechte im unteren Spreewald, nämlich allerlei Holz zu fällen und sich desselben zu seinem und aller Einwohner im Dorfe Pretschen Nutzen zu bedienen. Dieses Dokument vom 1. Mai 1328 ist zugleich die Urkunde, wo der Spreewald erstmalig genannt wurde. Pretschens älteste Bodendenkmäler stammen aus der Zeit des Mittelalters, also von vor 1492. Es handelt sich um zwei Steinkreuze, welche heute vor der Pretschener Kirche und seit dem 13. Januar 1965 unter Denkmalschutz stehen. Diese Steinkreuze sind Sühnekreuze und wurden damals angefertigt, als durch Einfluss der christlichen Kirche, anstelle der Blutrache die Sühne trat, welche einen Mörder (Totschläger) zum Heile der Seele des Erschlagenen und zur Versöhnung mit dessen Familie leisten musste, um danach wieder ehrlich zu werden.


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