1. Mai 1328
In der Urkunde vom 1. Mai 1328 verkauft der Abt Dietrich von Dobrilugk (später Doberlug) als Herr von Lübben, dem Gunter von Langen als Besitzer von Pretschen verschiedene Rechte im unteren Spreewald, nämlich allerlei Holz zu fällen und sich desselben zu seinem und aller Einwohner im Dorfe Pretschen Nutzen zu bedienen.
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